Praxis für Hypnose & Coaching

 
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Honorare

Im Vorgespräch können Sie sich informieren, ob Hypnose das richtige Werkzeug für Sie ist.


Die Arbeit welche ich betreibe ist eine ernstzunehmende Sache und Hypnose ist, richtig angewendet, ein mächtiges Werkzeug, dass jeden von Ihnen sehr nützlich sein kann.

 

Meine Arbeit hat nichts mit Show- und Bühnenhypnose zu tun !


Investieren Sie in Ihre Zukunft!

Mit jeder Sitzung haben Sie die Möglichkeit Ihr Leben zu verändern.

 

Vorgespräch:

15-30 Minuten telefonisch 

 

kostenlos

Erstsitzung mit Planung und Nachbesprechung:

ca. 2 Stunden

 

Einzelsitzung

 

150 €

 

80 € / Stunde

Gewichtsreduktion-Paket

Hypnoslim ( eingetragenes Markenzeichen )

2 Sitzungen 

 

500 €

Prüfungsvorbereitung ( Führerschein, Abitur, Examen )  ca. 45-60 Minuten 80  €
 

Hypnose Magenband nach Sheila Granger - Das Original

3 Sitzungen

 

 

 

640 € komplett

Rauchfrei-Paket


1 Einzelsitzung ca. 2-2,5  Stunden ( falls notwendig jede weitere Stunde 70 € )

 

280 €

Erstellen einer persönlichen Hypnose CD 100 €

Geschenkgutschein

„Entspannungshypnose“

ca. 45 Minuten

 

ab 50 €

Workshop

Selbsthypnose

ca. 3 Stunden Einzelperson

 

180€

Selbsthypnose Gruppe (mind. 5 Teilnehmer)

ca. 3 Stunden

 

je TN 69€

Preise für Workshops und Kurse siehe Punkt "Veranstaltungen"  


Besondere Regelung:
Jeder sollte die Möglichkeit haben, in seine Gesundheit zu investieren. Bei nachweislich finanziellen Problemen, z.B. bei Rentnern, ALG - Empängern, Geringverdienern, Alleinerziehenden o.ä., sprechen Sie mich bitte an.

Zahlungsweise und Ausfallregelung
Der fällige Rechnungsbetrag ist jeweils bar am Ende der Sitzung fällig. Paketpreise werden direkt nach der ersten Sitzung bezahlt. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine ( mindestens 24 Stunden vorher ) zu 100% in Rechnung gestellt werden. Die Mitteilung kann per Telefon ( ggf. Anrufbeantworter ) oder per Mail erfolgen.


Hinweis

Die Kosten der Praxisleistung werden von Krankenkassen und Beihilfekassen nicht ersetzt, da es sich nicht um eine Heilbehandlung nach §1 des Heilpraktikergesetzes vom 17.02.1939 handelt.